Der Qualitätsverbund
Der Qualitätsverbund Förderung & Therapie der Diakonie ist ein freiwilliger Zusammenschluss von diakonischen Einrichtungen. Das Grundanliegen des Verbundes ist die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Qualitätssicherung in den jeweiligen Einrichtungen unter aktiver Beteiligung der Leitungskräfte und Qualitätsbeauftragten.
Mitgliedschaft im Qualitätsverbund
Die Mitgliedschaft im Qualitätsverbund steht grundsätzlich allen Einrichtungen offen. Voraussetzung ist der Abschluss eines Marken-Lizenzvertrages, in dem die Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft geregelt sind.
Hier gelangen Sie zum aktuellen Mitgliederverzeichnis.
Ausrichtung der Qualitätssicherung
Die Qualitätssicherung der Einrichtungen im Bereich Eingliederungshilfe orientiert sich an den Anforderungen zur Qualität und Wirtschaftlichkeit gemäß § 128 SGB IX sowie am niedersächsischen Gesetz zur Ausführung des SGB IX. Für das Sozialpädiatrische Zentrum als institutionelle Sonderform interdisziplinärer ambulanter Krankenbehandlung ist die Verpflichtung zur Qualitätssicherung nach § 135a SGB V maßgebend.
Qualitätssicherung
Der Qualitätsverbund bietet seinen Mitgliedseinrichtungen eine Plattform für die gesetzlich geforderte Qualitätssicherung. Mit folgenden Aktivitäten werden die Mitglieder bei ihrer Qualitätssicherung unterstützt:
- Regelmäßige Aktivitäten
- Qualitätsbeauftragten-Treffen
- Elternbefragungen
- Mitarbeiterbefragungen
- Bedarfsbezogene Aktivitäten
- Audits im Verbund
Die einrichtungsinterne Qualitätssicherung obliegt den jeweiligen Mitgliedseinrichtungen. Sie gestalten die Qualität ihrer Dienstleistungen in Eigenverantwortung.
