Der Qualitätsverbund
Der Qualitätsverbund Pflegeheime der Diakonie ist ein freiwilliger Zusammenschluss von diakonischen Einrichtungen und angeschlossenen Gastmitgliedern. Das Grundanliegen des Verbundes ist die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements in den jeweiligen Mitgliedsinrichtungen unter aktiver Beteiligung der Pflegedienstleitungen und Qualitätsbeauftragten.
Mitgliedschaft im Qualitätsverbund
Die Mitgliedschaft im Qualitätsverbund ist grundsätzlich für alle Einrichtungen offen, unabhängig von Träger und Rechtsform. Voraussetzung ist der Abschluss eines Marken-Lizenzvertrages, in dem die Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft geregelt sind.
Hier gelangen Sie zum aktuellen Mitgliederverzeichnis.
Ausrichtung des Qualitätsmanagements
Im Fokus der Qualitätsmanagements stehen die gesetzlichen Qualitätsanforderungen. Hierzu gehören insbesondere die Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI, die Qualitätsprüfungsrichtlinie nach § 114 SGB XI, die Qualitätsanforderungen, die sich aus § 5 des nds. Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) ergeben sowie die Expertenstandards in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Gemäß der Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI sind Träger verpflichtet, intern qualitätssichernde Maßnahmen umzusetzen und sich an Maßnahmen der externen Qualitätssicherung zu beteiligen. In den Maßstäben und Grundsätzen werden in diesem Zusammenhang folgende beispielhafte Maßnahmen aufgeführt: (Zitat)
"Maßnahmen der externen und internen Qualitätssicherung können sein:
- die Einrichtung von Qualitätszirkeln
- die Einsetzung einer Qualitätsbeauftragten bzw. eines Qualitätsbeauftragten
- die Mitwirkung an Qualitätskonferenzen
- die Mitwirkung an Assessmentrunden
- die Entwicklung und Weiterentwicklung von Verfahrensstandards
- die Durchführung interner Audits
- die Mitwirkung an externen Audits.
Die vollstationäre Pflegeeinrichtung hat die Durchführung von und die Beteiligung an Qualitätssicherungsmaßnahmen zu dokumentieren und auf Anforderung der Landesverbände der Pflegekassen nachzuweisen."
Qualitätsmanagement
Der Qualitätsverbund bietet seinen Mitgliedseinrichtungen eine Plattform für die gesetzlich geforderten externen Qualitätssicherungsmaßnahmen. Mit folgenden Maßnahmen werden die Mitglieder bei ihrer Qualitätssicherung unterstützt:
- Regelmäßige QS-Sitzungen (quartalsweise) mit fester Tagesordnung zu folgenden Themen:
- Neue Anforderungen, Verfahren und Standards
- Ergebnisse von Qualitätsprüfungen
- Erfahrungsaustausch und Best Practices
- Bedarfsbezogene Aktivitäten
- Wechselseitige Audits
- Angehörigenbefragungen
- Mitarbeiterbefragungen
Die Qualitätssicherung innerhalb der Einrichtungen obliegt den jeweiligen Mitgliedseinrichtungen. Sie gestalten die Qualität ihrer Dienstleistungen in Eigenverantwortung.
