Der Qualitätsverbund

    Der Qualitätsverbund Pflegeheime der Diakonie ist ein freiwilliger Zusammenschluss von diakonischen Einrichtungen und freigemeinnützigen Gastmitgliedern. Das Grundanliegen des Verbundes ist die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements der Pflegeeinrichtungen unter aktiver Beteiligung der Pflegedienstleitungen und Qualitätsbeauftragten. Mit der Wort-Bildmarke des Qualitätsverbundes dokumentieren die Mitgliedseinrichtungen ihr Interesse an systematischer Qualitätsarbeit.
     

    Mitgliedschaft im Qualitätsverbund

      Die Mitgliedschaft im Qualitätsverbund steht grundsätzlich allen Einrichtungen offen. Voraussetzung ist der Abschluss eines Marken-Lizenzvertrages, in dem die Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft geregelt sind. 

        Hier gelangen Sie zum aktuellen Mitgliederverzeichnis.

       

      QM-Anforderungen

        Zentral für das Qualitätsmanagement der Einrichtungen sind die gesetzlichen Qualitätsanforderungen. Hierzu gehören insbesondere die Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI, die Qualitätsprüfungsrichtlinie nach § 114 SGB XI sowie die Expertenstandards in ihrer jeweils gültigen Fassung. 

        Gemäß der Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI sollen Träger intern qualitätssichernde Maßnahmen umsetzen und sich zudem an Maßnahmen der externen Qualitätssicherung beteiligen. In den Maßstäben und Grundsätzen werden in dem Zusammenhang folgende beispielhafte Maßnahmen aufgeführt: (Zitat)

        "Maßnahmen der externen und internen Qualitätssicherung können sein:

        • die Einrichtung von Qualitätszirkeln
        • die Einsetzung einer Qualitätsbeauftragten bzw. eines Qualitätsbeauftragten
        • die Mitwirkung an Qualitätskonferenzen
        • die Mitwirkung an Assessmentrunden
        • die Entwicklung und Weiterentwicklung von Verfahrensstandards für die Pflege und Versorgung
        • die Durchführung interner Audits
        • die Mitwirkung an externen Audits.

        Die vollstationäre Pflegeeinrichtung hat die Durchführung von und die Beteiligung an Qualitätssicherungsmaßnahmen zu dokumentieren und auf Anforderung der Landesverbände der Pflegekassen nachzuweisen."


        Externe Qualitätssicherung im Verbund

        Der Qualitätsverbund bietet den Einrichtungen eine Plattform für externe Qualitätssicherungsmaßnahmen. Folgende Maßnahmen unterstützten die Mitglieder bei ihrem Qualitätsmanagement und dienen als Nachweis für die Beteiligung an der geforderten externen Qualitätssicherung:

          • Qualitätskonferenzen (quartalsweise)
          • Gemeinsame Entwicklung und Weiterentwicklung von Verfahrensstandards für die Pflege und Versorgung
          • Wechselseitige Audits (bedarfsbezogen)
          • Angehörigenbefragungen (bedarfsbezogen)
          • Mitarbeiterbefragungen (bedarfsbezogen)