Der Qualitätsverbund
Der Qualitätsverbund Pflegedienste der Diakonie ist ein freiwilliger Zusammenschluss von diakonischen Einrichtungen und angeschlossenen Gastmitgliedern. Das Grundanliegen des Verbundes ist die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements in den jeweiligen Einrichtungen unter aktiver Beteiligung der Pflegedienstleitungen und Qualitätsbeauftragten.
Mitgliedschaft im Qualitätsverbund
Die Mitgliedschaft im Qualitätsverbund ist grundsätzlich für alle Einrichtungen offen, unabhängig von Träger und Rechtsform. Voraussetzung ist der Abschluss eines Marken-Lizenzvertrages, in dem die Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft geregelt sind.
Hier gelangen Sie zum aktuellen Mitgliederverzeichnis.
Ausrichtung des Qualitätsmanagements
Im Fokus des Qualitätsmanagements stehen die Verpflichtung zur Qualitätssicherung nach § 135a SGB V sowie die Qualitätsvorgaben der §§ 113-114 SGB XI. Hierzu gehören insbesondere die Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI, die Qualitätsprüfungsrichtlinie nach § 114 SGB XI sowie die Expertenstandards in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Gemäß der Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI sollen Träger intern qualitätssichernde Maßnahmen umsetzen und sich zudem an Maßnahmen der externen Qualitätssicherung beteiligen. Die Pflegedienste haben die Durchführung von und die Beteiligung an Qualitätssicherungsmaßnahmen zu dokumentieren und auf Anforderung den Landesverbänden der Pflegekassen nachzuweisen.
Qualitätsmanagement
Der Qualitätsverbund bietet seinen Mitgliedseinrichtungen eine Plattform für die gesetzlich geforderten externen Qualitätssicherungsmaßnahmen. Mit folgenden Maßnahmen werden die Mitglieder bei ihrer Qualitätssicherung unterstützt:
- Regelmäßige QS-Sitzungen (quartalsweise) mit fester Tagesordnung zu folgenden Themen:
- Neue Anforderungen, Verfahren und Standards
- Ergebnisse von Qualitätsprüfungen
- Erfahrungsaustausch und Best Practices
- Bedarfsbezogene Aktivitäten
- Wechselseitige Audits
- Angehörigenbefragungen
- Mitarbeiterbefragungen
Die Qualitätssicherung innerhalb der Einrichtungen obliegt den jeweiligen Mitgliedseinrichtungen. Sie gestalten die Qualität ihrer Dienstleistungen in Eigenverantwortung.
