Der Qualitätsverbund

    Der Qualitätsverbund Pflegedienste der Diakonie ist ein freiwilliger Zusammenschluss von diakonischen Einrichtungen und freigemeinnützigen Gastmitgliedern. Das Grundanliegen des Verbundes ist die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements der Pflegeeinrichtungen unter aktiver Beteiligung der Pflegedienstleitungen und Qualitätsbeauftragten. Mit der Wort-Bildmarke des Qualitätsverbundes dokumentieren die Mitgliedseinrichtungen ihr Interesse an systematischer Qualitätsarbeit.
     

    Mitgliedschaft im Qualitätsverbund

      Die Mitgliedschaft im Qualitätsverbund steht grundsätzlich allen Einrichtungen offen. Voraussetzung ist der Abschluss eines Marken-Lizenzvertrages, in dem die Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft geregelt sind.

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      QM-Anforderungen

        Zentral für das Qualitätsmanagement der Einrichtungen sind die gesetzlichen Qualitätsanforderungen. Entsprechend orientiert sich das Qualitätsmanagement im Verbund an der Verpflichtung zur Qualitätssicherung nach § 135a SGB V und den Qualitätsvorgaben der §§ 113-114 SGB X. Hierzu gehören insbesondere die Maßstäbe und Grundsätze nach
        § 113 SGB XI, die Qualitätsprüfungsrichtlinie nach § 114 SGB XI sowie die Expertenstandards in ihrer jeweils gültigen Fassung. 

        Gemäß der Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI sollen Träger intern qualitätssichernde Maßnahmen umsetzen und sich zudem an Maßnahmen der externen Qualitätssicherung beteiligen. Die Pflegedienste haben die Durchführung von und die Beteiligung an Qualitätssicherungsmaßnahmen zu dokumentieren und auf Anforderung den Landesverbänden der Pflegekassen nachzuweisen.


        Aktivitäten im Verbund

          Der Qualitätsverbund bietet den Einrichtungen eine Plattform für externe Qualitätssicherungsmaßnahmen. Folgende Maßnahmen unterstützten die Mitglieder bei ihrem Qualitätsmanagement und dienen als Nachweis für die Beteiligung an der geforderten externen Qualitätssicherung:

          • Qualitätskonferenzen (quartalsweise)
          • Wechselseitige Qualitätsprüfungen (bedarfsbezogen)
          • Kundenbefragungen (bedarfsbezogen)
          • Mitarbeiterbefragungen (bedarfsbezogen)