Willkommen im Qualitätsverbund Suchthilfe der Diakonie
Der Qualitätsverbund Suchthilfe der Diakonie ist ein Zusammenschluss diakonischer Suchthilfeeinrichtungen, die eines gemeinsam haben: Sie legen Wert auf Qualität.
Initiative und Koordination
Der Qualitätsverbund ist eine Initiative der Evangelischen Landesarbeitsgemeinschaft für Suchtfragen (ELAS). Die Koordination des Verbundes obliegt dem Geschäftsbereich QM der Diakonie Service-Zentrum Oldenburg GmbH.
Anerkennung durch die BAR
Die Bundesrahmenhandbücher sind durch die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) anerkannt. Sie ermöglichen die Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft nach dem Diakonie Siegel und der DIN EN ISO 9001.
Orientierung am Bundesrahmenhandbuch der Diakonie und an den Qualitätskriterien der BAR
Das Qualitätsmanagement der Einrichtungen des Qualitätsverbundes orientiert sich an den Bundesrahmenhandbüchern der Diakonie. Die Rahmenhandbücher integrieren die Anforderungen der international gültigen Qualitätsmanagement-Norm DIN EN ISO 9001 als auch die Qualitätskriterien der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabiliation (BAR), ergänzt um diakoniespezifische Standards.
Bundesrahmenhandbuch Diakonie Siegel Fachstelle Sucht
Das Bundesrahmenhandbuch DIakonie Siegel Fachstelle Sucht wurde in Kooperation des Diakonischen Instituts für Qualitätsentwicklung (DQE) mit dem Gesamtverband Suchtkrankenhilfe (GVS) entwickelt. Es dient den Fachstellen des Qualitätsverbundes als Leitfaden zum Aufbau des QM-Systems. Der Qualitätsverbund Suchthilfe der Diakonie war maßgeblich an der Enwicklung des Rahmenhandbuches beteiligt.
Qualitätskriterien der BAR
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) hat die gesetzliche Aufgabe grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement sowie an ein einheitliches und unabhängiges Zertifizierungsverfahren zu vereinbaren. Damit wird die erfolgreiche Umsetzung des Qualitätsmanagements nachgewiesen. Das Qualitätsmanagement der Fachkliniken des Qualitätsverbundes orientiert sich an den Anforderungen zum internen Qualitätsmanagement der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation nach § 37 Abs. 3 SGB IX in der jeweils gültigen Fassung.