Qualitätsprüfungen

In den Einrichtungen des Qualitätsverbundes Pflegedienste finden bedarfsbezogen verbundsinterne Qualitätsprüfungen statt. Prozessverantwortlicher für die Prüfung ist der Leiter des Qualitätsverbundes. Ihm steht eine Pflegedienstleitung einer anderen Mitgliedseinrichtung des Verbundes in der Rolle des Fachprüfers zur Seite.

Die Prüfungen erfolgen in Anwendung der Qualitätsprüfungsrichtlinie in seiner jeweils gültigen Fassung. 

Die Qualitätsprüfungen dienen der Qualitätssicherung vor Ort und sind Grundlage für Qualitätsverbesserungen.

Dadurch, dass die Prüfungen wechselseitig - sozusagen in kollegialem Dialog - durchgeführt werden, entsteht ein gewünschter Nebeneffekt: Erfahrungen werden praxisnah ausgetauscht.